FAQ - Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seiter findest du Hinweise, wie due kleine Probleme selber beseitigen kannst.
Tabs
Was ist die DLRG-Lernplattform?
Die DLRG-Lernplatform ist die zentrale, online-gestützte Lehr- und Lernplattform der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Mit Hilfe der DLRG-Lernplattform wird den Mitglieder die Möglichkeit geboten, von zu Hause auf Wissensvermittlung und -überprüfung zugreifen zu können.
Anmelden an der Lernplattform
Wie melde ich mich als DLRG-Mitglied an?
Die Anmeldung an die DLRG-Lernplattform erfolgt über den zentralen DLRG-Account.
Wenn du noch über keinen DLRG Account verfügst, kannst du dir einen auf der Seite https://dlrg.net erstellen. Anschließend muss der neue Account noch von deiner Gliederung bestätigt werden.
Wenn du noch über keinen DLRG Account verfügst, kannst du dir einen auf der Seite https://dlrg.net erstellen. Anschließend muss der neue Account noch von deiner Gliederung bestätigt werden.
Wie melde ich mich als Externer an?
Zur Zeit ist nur DLRG-Mitgliedern eine Anmeldung möglich.
Probleme bei der Anmeldung
- Überprüfe bitte die Schreibweise deines Accounts und deines Passwortes.
- Dein Passwort kannst du ausschließlich auf der Seite https://dlrg.net zurücksetzen.
- Wenn eine Anmeldung trotzdem nicht möglich ist und du dich mit deinen Account auf der Seite https://dlrg.net anmelden kannst, wende dich bitte an den Support.
Rollen & Rechte
Welche Rechte habe ich als Nutzer?
Sobald du dich angemeldet hast, kannst du auf die Inhalte des Bundesverbandes und den Landesverbänden zugreifen.
Die Anmeldung an die einzelnen Kurse wird durch den Ersteller geregelt. Je nach Kurs besteht die Möglichkeit die Anmeldung direkt in der Lernplattform zu tätigen oder die Anmeldung erfolgt mittels eines Codes, der dir von deinem Ausrichter zugesendet wird.
Die Anmeldung an die einzelnen Kurse wird durch den Ersteller geregelt. Je nach Kurs besteht die Möglichkeit die Anmeldung direkt in der Lernplattform zu tätigen oder die Anmeldung erfolgt mittels eines Codes, der dir von deinem Ausrichter zugesendet wird.
Wer darf Kurse anlegen?
Kurse können nur durch einen Seminaradministrator in seinem jeweiligen Zuständigkeitsbereich angelegt werden.
Wie kann ich einen Kurs bearbeiten?
Für die inhaltliche Bearbeitung eines Kurses benötigt man weitergehende Rechte in dem Kurs. Diese Rechte kann man vom Seminaradministrator oder vom Lehrgangsveranwortlichen erhalten.
Wie werde ich Seminaradministrator?
Noch kein Seminaradministrator im LV vorhanden:
Um sicherzustellen, dass in jedem LV dasselbe Grundlagenwissen z.B. über das Rechte- & Rollenkonzept der DLRG-Lernplattform vorhanden ist, muss mindestens ein Seminaradministrator je Landesverband die zentrale Qualifizierungsreihe der AG E-Learning durchlaufen. Diese besteht aus den Lehrgängen "Erstellung von E-Learning-Angeboten in ILIAS" und "E-Learning LV-Administratoren-Schulung ILIAS", zu denen du dich über die Bundesakademie anmelden kannst. Die Zustimmung des jeweiligen LV ist erforderlich.
Bereits ausgebildete Seminaradministratoren im LV tätig:
Wenn bereits ein geschulter Seminaradministrator im LV tätig ist, können weitere Personen der Gliederung auf Anfrage ebenfalls die Berechtigung als Seminaradministrator erhalten. Antragsberechtigt sind der bereits geschulte Seminaradministrator sowie der LV-Vorstand bzw. das für E-Learning zuständige Vorstandsmitglied. Die Beantragung von zusätzlichen Rechten geschieht formlos durch den o.g. Personenkreis an elearning@dlrg.de unter Nennung des DLRG-Accounts und Namen der zu berechtigenden Person.
Um sicherzustellen, dass in jedem LV dasselbe Grundlagenwissen z.B. über das Rechte- & Rollenkonzept der DLRG-Lernplattform vorhanden ist, muss mindestens ein Seminaradministrator je Landesverband die zentrale Qualifizierungsreihe der AG E-Learning durchlaufen. Diese besteht aus den Lehrgängen "Erstellung von E-Learning-Angeboten in ILIAS" und "E-Learning LV-Administratoren-Schulung ILIAS", zu denen du dich über die Bundesakademie anmelden kannst. Die Zustimmung des jeweiligen LV ist erforderlich.
Bereits ausgebildete Seminaradministratoren im LV tätig:
Wenn bereits ein geschulter Seminaradministrator im LV tätig ist, können weitere Personen der Gliederung auf Anfrage ebenfalls die Berechtigung als Seminaradministrator erhalten. Antragsberechtigt sind der bereits geschulte Seminaradministrator sowie der LV-Vorstand bzw. das für E-Learning zuständige Vorstandsmitglied. Die Beantragung von zusätzlichen Rechten geschieht formlos durch den o.g. Personenkreis an elearning@dlrg.de unter Nennung des DLRG-Accounts und Namen der zu berechtigenden Person.
Wo bekomme ich Hilfe?
Bei allgemeinen Problemen wende dich an das Bildungswerk deines zuständigen Landesverbandes.
Wenn du Probleme bei einem Kurs hast, wende dich bitte direkt an die zuständige Stelle im jeweiligen Landesverband bzw. im Bundesverband.
Wenn du Probleme bei einem Kurs hast, wende dich bitte direkt an die zuständige Stelle im jeweiligen Landesverband bzw. im Bundesverband.